Wir laden Sie ein, über diesen Kanal jede vermutete oder reale Unregelmäßigkeit zu melden. Sie bleiben bei der Meldung einer Unregelmäßigkeit immer anonym. Wir garantieren absolute Anonymität und Vertraulichkeit während des gesamten Hinweisverfahrens.

Ihr Hinweis

Ihr Hinweis muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Die Art der Unregelmäßigkeit, die Sie melden möchten
  • Wo sie stattgefunden hat
  • Wann sie stattgefunden hat. Geben Sie die Daten ein und geben Sie an, ob die Unregelmäßigkeit wiederholt stattgefunden hat.
  • Dokumentation, wenn Sie dazu Zugang haben, in jedem Format. Wenn Sie auf keine Dokumentation Zugriff haben, aber wissen, dass sie existiert, geben Sie den Dokumententyp an und wo sie beschafft werden kann.
  • Einzelheiten zu jeder anderen Maßnahme, die Sie im Zusammenhang mit der Unregelmäßigkeit ergriffen haben.

Es dürfen keine personenbezogenen Daten, die nicht streng zum Hinweis gehören, gesendet werden. Wenn Sie sie trotzdem senden, haben wir die Möglichkeit, diese Informationen, ohne Sie zu informieren, zu löschen.

Bearbeitung des Hinweises

Auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung wird das Unternehmen eine Anfangsbeurteilung Ihres Hinweises vornehmen, um festzulegen, ob sie für den Hinweisgeberkanal geeignet ist. Jedem Hinweis wird eine eindeutige Nummer zugeordnet und sie erhalten einen Kontrollcode zur Bestätigung, dass wir den Hinweis erhalten haben. Sie werden die Bestätigung innerhalb von sieben Tagen nach dem Bescheid über den Erhalt des Hinweises erhalten. Sie können den Kontrollcode benutzen, um weitere Informationen zu geben oder Feedback zu dem Fall zu erhalten. Innerhalb von 90 Tagen wird das Unternehmen Ihnen ein Feedback über die Modalität, mit welcher der Fall gehandhabt wird, geben. Sie können dieses Feedback über den Zugang mit Ihrem Kontrollcode sehen.

Anonymität

Ihr Hinweis bleibt absolut anonym, außer Sie übermitteln mit dem Hinweis freiwillig personenbezogene Informationen. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu ihrer Person zu machen.

Was Sie melden können

Der Hinweis kann Verhaltensweisen, Handlungen oder Unterlassungen betreffen, die das öffentliche Interesse oder die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder des Privatunternehmens verletzen, und zwar:

  • Ordnungswidrigkeiten, gesetzeswidrige Buchungspraktiken, unerlaubte Handlungen und Straftaten;
  • rechtswidriges Verhalten im Sinne des gesetzesvertretenden Dekrets 231/2001 oder Verstöße gegen die Organisations- und Managementmodelle;
  • unerlaubte Handlungen im Rahmen der Anwendung der Rechtsakte der europäischen Union oder des Landes, zum Beispiel in den folgenden Bereichen: öffentliche Aufträge, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte, Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Transportsicherheit, Umweltschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz des Privatlebens und personenbezogener Daten und Sicherheit der Netzwerke und Informatiksysteme;
  • Handlungen oder Unterlassungen hinsichtlich des Binnenmarkts oder, welche die finanziellen Interessen oder die Gemeinschaftsvorschriften verletzen

Der Schaden oder der potenzielle Schaden muss öffentlicher Natur sein, die Hinweise dürfen keine Beschwerden persönlicher Art oder Forderungen betreffen und müssen in Treu und Glauben gemacht werden und mit präzisen Informationen ausführlich geschildert werden, sodass sie einfach nachzuprüfen sind.

Strafprofil

Es sind Sanktionen gegenüber den Hinweisgeber vorgesehen, wenn die Hinweise vorsätzlich oder fahrlässig gemacht worden sind oder wenn sie sich als falsch oder unbegründet herausstellen oder verleumderischen Inhalts sind oder nur gemacht worden sind, um das Unternehmen, den Gemeldeten oder andere von dem Hinweis Betroffene zu schädigen. Das Unternehmen wird in diesen Fällen zusätzlich geeignete rechtliche Schritte einleiten.